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Nutzungsbedingungen

Stand: 5. November 2026 (4. Fassung). Für Testzeiträume, die vor dem 3. November 2026 begonnen haben, gilt § 3 Abs. 2 in der Fassung davor: Der Test endet ohne Folgekosten.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter ist Vladyslav Lysytskyi, handelnd unter „Meldedirekt“ (Einzelunternehmen), Ismaninger Straße 136, 81675 München, kontakt.meldedirekt@gmail.com (nachfolgend „Meldedirekt“).

(2) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Telefonassistenten durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde diese Bedingungen in Textform annimmt (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) oder die Online-Freischaltung unter meldedirekt.de/los abschließt: Angaben zum Betrieb und die Mobilfunknummer eintragen, das Häkchen setzen und „Kostenlos freischalten“ anklicken. Meldedirekt zeigt die Assistenten-Nummer nach der Freischaltung an und bestätigt sie per Nachricht an die angegebene Mobilfunknummer.

§ 2 Leistung

(1) Meldedirekt stellt dem Kunden eine eigene Rufnummer („Assistenten-Nummer“) bereit. Leitet der Kunde Anrufe, die er nicht selbst annimmt, per Rufumleitung an diese Nummer weiter, nimmt ein digitaler Sprachassistent den Anruf an.

(2) Der Assistent meldet sich mit dem Namen des Betriebs. Fragt die anrufende Person, ob sie mit einem Menschen spricht, sagt er ehrlich, dass er ein KI-Assistent ist. Er fragt nach dem Anliegen, dem Wunschtermin und einer Rückrufnummer.

(3) Nach dem Anruf erhält der Kunde die Anfrage als Nachricht im Messenger Telegram oder per E-Mail, auf Wunsch per WhatsApp an eine von ihm benannte Nummer. Die Nachricht enthält Anliegen, Wunschzeit, Name und Rückrufnummer der anrufenden Person sowie einen Link zu den Einzelheiten auf dem Server von Meldedirekt, wo sie sieben Tage gespeichert werden. In den vom Kunden gewählten Ruhezeiten (voreingestellt 21:00–07:30 Uhr) kann der Kunde die Anfragen gesammelt am Ende der Ruhezeit erhalten. Kommt die Nachricht nicht an, sendet Meldedirekt die Anfrage auf einem anderen der genannten Wege oder per SMS.

(4) Der Assistent vergibt keine Termine, berät nicht und macht keine Zusagen im Namen des Kunden. Er beantwortet Fragen zu Öffnungszeiten, Adresse, Leistungen und Preisen nur anhand der vom Kunden hinterlegten Angaben; Preise nennt er so, wie der Kunde sie hinterlegt hat. Den Rückruf und die Terminabsprache übernimmt der Kunde selbst.

(5) Gespräche werden nicht als Ton aufgezeichnet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9).

(6) Alle Tarife umfassen dieselben Leistungen nach Abs. 1 bis 5; sie unterscheiden sich in den inklusiven Gesprächsminuten und der Zahl der Assistenten-Nummern (§ 4 Abs. 2).

(7) Chatbot: Bucht der Kunde einen Chatbot-Tarif (§ 4 Abs. 2a), beantwortet der Assistent Nachrichten, die Personen dem Kunden über WhatsApp (eine Nummer des Kunden), Instagram Direct, den Chat auf der Website des Kunden oder, sobald verfügbar, Telegram schreiben, anhand der vom Kunden hinterlegten Angaben und leitet Anfragen wie nach Abs. 3 an den Kunden weiter; Abs. 4 gilt entsprechend. Der Chatbot ist mit oder ohne Telefon-Assistenten buchbar. Konten und Freigaben, die die jeweilige Plattform verlangt (etwa ein Instagram- oder WhatsApp-Business-Konto des Kunden), stellt der Kunde; Meldedirekt unterstützt ihn dabei.

§ 3 Kostenloser Testzeitraum

(1) Die ersten 7 Tage ab Einrichtung der Assistenten-Nummer sind kostenlos („Testzeitraum“). Für Kunden, deren Assistenten-Nummer vor Geltung dieser Fassung eingerichtet wurde, bleibt es bei 14 Tagen.

(2) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Ende des Testzeitraums in Textform (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Telegram), wird die Nutzung im Tarif Start (39 € im Monat, § 4) fortgesetzt; sie ist monatlich kündbar (§ 5). Meldedirekt erinnert den Kunden spätestens zwei Tage vor dem Ende in Textform an das Enddatum und die Fortsetzung. Hat der Kunde widersprochen, nimmt der Assistent nach dem Ende keine Anrufe mehr an; die Rufumleitung schaltet der Kunde aus (§ 6 Abs. 1).

(3) Der Kunde kann den Testzeitraum jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, auch indem er die Rufumleitung ausschaltet.

(4) Im Testzeitraum stehen die Leistungen des Tarifs Standard zur Verfügung.

(5) Für den Chatbot gelten Abs. 1 bis 3 entsprechend: Die ersten 7 Tage ab dem Tag, an dem er beim Kunden antwortet, sind kostenlos; widerspricht der Kunde nicht, läuft er danach im Chatbot-Tarif Start (§ 4 Abs. 2a) weiter. Wer nur den Chatbot nutzt, wird nicht in einen Tarif nach § 4 Abs. 2 überführt.

§ 4 Vergütung

(1) Nach dem Testzeitraum gilt der Tarif Start, sofern der Kunde keinen anderen Tarif wählt. Die Vergütung beträgt monatlich im Tarif Start 39 €, im Tarif Standard 69 € und im Tarif Team 119 €; in allen Tarifen kommen Entgelte für zusätzliche Gesprächsminuten nach Abs. 2 und, wenn gebucht, der Chatbot nach Abs. 2a und 2b hinzu. Die Preise sind Endpreise; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Sollte künftig Umsatzsteuer anfallen, wird sie zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet; wir informieren Sie mindestens einen Monat vorher.

(2) Die Tarife umfassen:

Jede über die inklusiven Gesprächsminuten hinausgehende angefangene Minute kostet 0,25 €. Gezählt werden vom Assistenten angenommene Anrufe ab 15 Sekunden Dauer; ihre Dauer wird im Kalendermonat sekundengenau addiert. Sind die inklusiven Minuten eines Monats verbraucht, erhält der Kunde eine Nachricht.

(2a) Chatbot (§ 2 Abs. 7), mit oder ohne Tarif nach Abs. 2, monatlich: im Chatbot-Tarif Start 39 € für einen Kanal nach Wahl und 100 Chats, im Chatbot-Tarif Standard 69 € für zwei Kanäle und 300 Chats, im Chatbot-Tarif Team 119 € für alle Kanäle und 800 Chats im Kalendermonat; die Chats aller gebuchten Kanäle zählen zusammen. Ein Chat ist der Nachrichtenaustausch mit einer Person innerhalb von 24 Stunden. Jeder weitere Chat kostet 0,15 €. Im Kanal WhatsApp sind 1.000 Nachrichten des Assistenten im Kalendermonat inklusive, jede weitere kostet 0,08 €. Der Chatbot wird ab dem Tag berechnet, an dem er beim Kunden antwortet, im ersten Monat anteilig.

(2b) Bucht der Kunde einen Tarif nach Abs. 2 und einen Chatbot-Tarif nach Abs. 2a zusammen, sinkt die monatliche Vergütung für beides um 10 %, auf volle Euro abgerundet; Entgelte für zusätzliche Minuten, Chats und Nachrichten bleiben unverändert.

(3) Der Kunde kann den Tarif und den Chatbot-Tarif jeweils zum nächsten Monat in Textform wechseln, hinzubuchen oder abbestellen.

(4) Meldedirekt stellt die monatliche Vergütung im Voraus in Rechnung, Entgelte für zusätzliche Gesprächsminuten und Chats mit der jeweils folgenden Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung zu zahlen.

(5) Für die übliche Einrichtung fällt keine Gebühr an. Eine besondere Einrichtung, etwa die Anbindung an Software des Kunden, vereinbaren die Parteien vorher in Textform; sie kostet einmalig ab 149 €, der Preis steht im Angebot. Mehrere Standorte, mehr als drei Nummern oder Bestellungen bietet Meldedirekt als individuellen Vertrag ab 249 € im Monat an; was dort vereinbart ist, geht diesen Bedingungen vor.

(6) Einführungspreis: Für die ersten zehn Kunden, die nach dem Testzeitraum einen Tarif wählen, bleibt die monatliche Vergütung dieses Tarifs zwölf Monate ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzung unverändert; § 10 gilt insoweit nicht für Erhöhungen der Vergütung.

(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Meldedirekt den Assistenten nach einer Erinnerung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen vorübergehend sperren, bis der offene Betrag bezahlt ist. Während der Sperre nimmt der Assistent keine Anrufe an; der Kunde schaltet die Rufumleitung aus (§ 6 Abs. 1). Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt bestehen; das Recht zur fristlosen Kündigung (§ 5 Abs. 3) bleibt unberührt.

(8) Jahreszahlung: Wählt der Kunde jährliche Zahlung, sinkt die monatliche Vergütung nach Abs. 1, 2a und 2b um 15 %; Meldedirekt stellt zwölf Monate im Voraus in Rechnung. Entgelte für zusätzliche Minuten und Chats werden weiter monatlich berechnet. Die Laufzeit richtet sich nach § 5 Abs. 4.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die kostenpflichtige Nutzung läuft jeweils einen Monat und verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn sie nicht gekündigt wird.

(2) Beide Seiten können jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform kündigen (E-Mail oder WhatsApp genügt); bei Jahreszahlung gilt Abs. 4.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bei Jahreszahlung (§ 4 Abs. 8) läuft die Nutzung jeweils ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Jahres in Textform gekündigt wird; danach kann der Kunde auch auf monatliche Zahlung wechseln.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde richtet die Rufumleitung selbst ein und schaltet sie selbst ab; Meldedirekt stellt dafür eine Anleitung bereit. Die Kosten der Rufumleitung richten sich nach dem Tarif des Kunden.

(2) Der Kunde schließt vor Beginn der Nutzung den Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9) ab und informiert seine Anrufenden in seinen Datenschutzhinweisen über die Weiterleitung; Meldedirekt stellt dafür einen Textvorschlag bereit.

(3) Der Kunde benennt die Mobilfunknummer für die Zusammenfassungen und teilt Änderungen mit.

(4) Der Assistent ist kein Notruf. Der Kunde leitet keine Rufnummern weiter, unter denen Notfälle gemeldet werden.

(5) Die Zusammenfassung wird automatisch erstellt und kann Fehler enthalten. Der Kunde klärt Einzelheiten beim Rückruf.

(6) Für die Richtigkeit der hinterlegten Angaben (Öffnungszeiten, Adresse, Preise) ist der Kunde verantwortlich; er teilt Änderungen mit.

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Meldedirekt bemüht sich um einen unterbrechungsfreien Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Der Dienst hängt von Telefonanbietern, dem KI-Dienst und dem Serverbetreiber ab.

(2) Scheitert ein Anruf an einer Störung des KI-Dienstes, erhält der Kunde, soweit die Rufnummer der anrufenden Person übermittelt wurde, eine Nachricht mit der Bitte um Rückruf. Bei einem Ausfall des Servers oder der Telefonverbindung ist das nicht möglich.

§ 8 Haftung

(1) Meldedirekt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Meldedirekt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Summe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung begrenzt; im Testzeitraum auf 69 €.

§ 9 Datenschutz

Bei der Nutzung verarbeitet Meldedirekt personenbezogene Daten der Anrufenden im Auftrag des Kunden. Hierfür schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er steht unter meldedirekt.de/avv.html und wird zusammen mit diesen Bedingungen in Textform oder mit dem Häkchen bei der Online-Freischaltung (§ 1 Abs. 3) angenommen.

§ 10 Änderungen

Änderungen dieser Bedingungen oder der Vergütung teilt Meldedirekt dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann bis dahin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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